Seit Einführung der DSGVO müssen nun auch kleine Unternehmen ein Verarbeitungsverzeichnis führen!
Es drohen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Allein schon, wenn der zuständigen Aufsichts- behörde auf Verlangen das Verarbeitungsverzeichnis nicht vorgelegt werden kann.
Eine Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse in deinem Unternehmen:
🐺Website, E-Mail 🐺Bewerber- und Personaldaten 🐺Kundenbetreuung (CRM) 🐺Marketing (Newsletter, Ads) 🐺Social Media Auftritte 🐺Buchhaltung 🐺Datenlöschung
Ich helfe dir, dein Verarbeitungsverzeichnis richtig aufzusetzen – ohne komplizierten Juristensprech.