Datenschutz und Deine Website

Hast du dein Verarbeitungs- verzeichnis zur Hand? Nein? Dann hast du ein Problem!

Seit Einführung der DSGVO müssen nun auch kleine Unternehmen ein Verarbeitungsverzeichnis führen!

Es drohen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Allein schon, wenn der zuständigen Aufsichts- behörde auf Verlangen das Verarbeitungsverzeichnis nicht vorgelegt werden kann.

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Eine Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse in deinem Unternehmen:

🐺Website, E-Mail 🐺Bewerber- und Personaldaten 🐺Kundenbetreuung (CRM) 🐺Marketing (Newsletter, Ads) 🐺Social Media Auftritte 🐺Buchhaltung 🐺Datenlöschung

Hast du dein Verarbeitungsverzeichnis?

Ich helfe dir, dein Verarbeitungsverzeichnis richtig aufzusetzen – ohne komplizierten Juristensprech.

Wenn nicht – schreib mir, bevor jemand anfragt!